im umweltzeichen der zeit

Alle (vier) Jahre wieder. Die Richtlinien für das Österreichische Umweltzeichen werden regelmäßig aktualisiert — zuletzt im Bereich nachhaltiger Finanz- und Bauprodukte.
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das österreichische umweltzeichen,
gegründet 1990, ist nach wie vor die Auszeichnung für und Anleitung zu mehr Nachhaltigkeit. Das staatlich geprüfte Umweltsiegel sieht strenge Prüfkriterien für diverse Bereiche vor – und steht damit für soziale Verantwortung, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Seine ökologischen, gesundheitlichen und qualitativen Anforderungen versprechen umweltgerechte und langlebige Produktgestaltung. Umso wichtiger ist es, dass diese Kriterien immer wieder auf ihre Aktualität und Wirksamkeit abgeklopft und entsprechend, in einem Vier-Jahres-Rhythmus, erneuert werden. So geschehen Ende 2023. Dabei präsentierte das Österreichische Umweltzeichen einige Richtlinien für Bauprodukte sowie die neue Richtlinienversion des UZ 49 für Nachhaltige Finanzprodukte. Diese treten 2024 in Kraft.
Finanzprodukte werden grüner
Erstes großes Thema im Bereich der nachhaltigen Finanzprodukte waren die neuen Green Loans – diese nachhaltigen Kredite setzen voraus, dass Kreditmittel ausschließlich für nachhaltige Projekte verwendet werden. So wird man auch andere Bereiche im Sinne der Nachhaltigkeit stärken, sollen die Loans doch dazu führen, dass mehr Mittel in nachhaltige Projekte investiert werden, etwa Gebäudesanierungen oder die Errichtung von Windkraftanlagen. Darüber hinaus wurden einige Ausschlusskriterien erweitert: So wurden etwa neue Engagementkriterien ausformuliert. Diese betreffen strengere Ausschlusskriterien in den Bereichen Korruption und Finanzsanktion
für Staaten oder in Sachen Energieerzeugung aus Erdgas und Distribution fossiler Brennstoffe. Außerdem hat das Österreichische Umweltzeichen, vorerst auf freiwilliger Basis, die Anforderungen der EU-Taxonomie in die Überarbeitung einbezogen.
fair-finance hat mit seinem speziell entwickelten Nachhaltigkeitsrating für Immobilien von Anfang an die Anforderungen des Österreichischen Umweltzeichens UZ 49 im Blick, hat aber zusätzlich auch soziale und ethische Kriterien adressiert.
– Erich Reiner
Überarbeitete Bauprodukte
Im Gegensatz zu den Finanzprodukten hat man im Bereich der Bauprodukte keine gänzlich neuen Kriterien erstellt, weiß Erich Reiner, der sich in seiner Tätigkeit als Berater und Sachverständiger auf Immobilien und Nachhaltigkeit spezialisiert hat. Vielmehr wurde die Geltungsdauer diverser Richtlinien mit 1. Jänner 2024 vereinheitlicht, klärt der Ingenieur für Holzwirtschaft und Bauphysik auf. „Die Änderungen wurden eigentlich schon in den klimaaktiv-Kriterienkatalog 2020 eingearbeitet. Dieser war in der vorherigen Version der Umweltrichtlinien jedoch noch nicht im vollen Umfang enthalten.“ Die ganzheitliche Überarbeitung betrifft insgesamt 15 Bauprodukte, darunter Holz oder Wandfarben, mineralische Dämmstoffe oder Wärmeverbundsysteme.
Somit zeigt sich das Österreichische Umweltzeichen bei den Bauprodukten einheitlicher – und ist nun konform mit klimaaktiv, dessen Gebäudestandard bereits zahlreiche Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllt. Dass das Umweltzeichen hier aktualisiert wurde, ist wichtig, denn dessen Kriterien für verschiedenste Bauprodukte dienen als Grundlage für Beschaffungsprogramme des Bundes oder der Länder Wien, Vorarlberg und Niederösterreich. Diese Programme zielen darauf ab, umweltfreundliche Produkte zu fördern und eine nachhaltige Beschaffung zu unterstützen.
Auf die Zukunft bauen
Dass die Aktualisierungen des Umweltzeichens schrittweise passieren, ermöglicht, dass so viele Bauträger und -firmen wie möglich die Anforderungen umsetzen können. Und das nach wie vor auf freiwilliger Basis. Erich Reiner sieht hier eine eindeutige Bereitschaft zur Nachhaltigkeit. „Die Aufmerksamkeit der Branche in diese Richtung hat in den letzten zwei bis drei Jahren ganz, ganz stark zugenommen“, freut sich der Sachverständige. „Mittlerweile werden diese Kriterien, auch in der Baubranche, stark angenommen. Und: Auch die Investor:innen legen darauf Wert.“