anhang für das geschäftsjahr 2024
Grundsätze
Der Jahresabschluss 2024 wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches unter Berücksichtigung der spezifischen Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) und des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den in der Anlage 1 zu § 40 BMSVG enthaltenen Formblättern.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 221 UGB einzustufen.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 221 UGB einzustufen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr nicht geändert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr nicht geändert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen.
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wird der niedrigere beizulegende Zeitwert ermittelt und angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 198 Abs. 5 UGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung erforderlich sind. Die Garantierückstellungen wurden als Verbindlichkeitsrückstellung gemäß AFRAC-Stellungnahme zu „Kapitalgarantien und Zinsgarantien: Bevorsorgung gemäß § 20 BMSVG und Verhältnis zur Rückstellungsbildung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen“ gebildet. Für die Bewertung wurden verschiedene Simulationen für die künftigen Garantieleistungen auf Basis der bestehenden Abfertigungsanwartschaften zum 31.12.2024 generiert. Die einzelnen Szenarien basieren dabei auf definierten Parametern (u.a. Performance, Auszahlungswahrscheinlichkeiten, inflationsbereinigte Gehaltsanpassungen) und werden mit unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Die aus den Simulationen ermittelten Jahreswerte an Garantieleistungen werden – bezogen auf den Bilanzstichtag – mit dem marktüblichen Zinssatz (Basiszinssatz der OENB) diskontiert und für die jeweiligen Jahre aufsummiert. Als jeweilige Rückstellung wird die Summe der einzelnen Szenarien eingestellt.
Die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube wird für alle Dienstnehmer mit dem zum Bilanzstichtag offenen Rückständen unter Einbeziehung von Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wird der niedrigere beizulegende Zeitwert ermittelt und angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 198 Abs. 5 UGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung erforderlich sind. Die Garantierückstellungen wurden als Verbindlichkeitsrückstellung gemäß AFRAC-Stellungnahme zu „Kapitalgarantien und Zinsgarantien: Bevorsorgung gemäß § 20 BMSVG und Verhältnis zur Rückstellungsbildung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen“ gebildet. Für die Bewertung wurden verschiedene Simulationen für die künftigen Garantieleistungen auf Basis der bestehenden Abfertigungsanwartschaften zum 31.12.2024 generiert. Die einzelnen Szenarien basieren dabei auf definierten Parametern (u.a. Performance, Auszahlungswahrscheinlichkeiten, inflationsbereinigte Gehaltsanpassungen) und werden mit unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Die aus den Simulationen ermittelten Jahreswerte an Garantieleistungen werden – bezogen auf den Bilanzstichtag – mit dem marktüblichen Zinssatz (Basiszinssatz der OENB) diskontiert und für die jeweiligen Jahre aufsummiert. Als jeweilige Rückstellung wird die Summe der einzelnen Szenarien eingestellt.
Die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube wird für alle Dienstnehmer mit dem zum Bilanzstichtag offenen Rückständen unter Einbeziehung von Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in der Anlage 1 dargestellt. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden im
Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in der Höhe von EUR 687,00 (VJ: TEUR 1) vorgenommen.
Der Bestand am 31. Dezember 2024 setzt sich aus Schuldverschreibungen, festverzinslichen Wertpapieren und Investmentzertifikaten zusammen. In der Direktveranlagung werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
Die Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und aus sonstigen Forderungen. Gegenüber der Veranlagungsgemeinschaft besteht eine Forderung in der Höhe von EUR 6.855.107,60 (VJ: TEUR 11.483), welche aus der Forderung für Vermögensverwaltungskosten für das Jahr 2024 besteht.
Die Guthaben bei Banken in der Höhe von EUR 4.778.420,76 (VJ: TEUR 13) beinhalten täglich fällige Gelder sowie veranlagte Festgelder.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Höhe von EUR 685.644,55 (VJ: TEUR 9) ergibt sich im Wesentlichen aus der Abgrenzung für Markennutzungsrechte der Jahre 2025 und 2026.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in der Anlage 1 dargestellt. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden im
Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in der Höhe von EUR 687,00 (VJ: TEUR 1) vorgenommen.
Der Bestand am 31. Dezember 2024 setzt sich aus Schuldverschreibungen, festverzinslichen Wertpapieren und Investmentzertifikaten zusammen. In der Direktveranlagung werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
Die Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und aus sonstigen Forderungen. Gegenüber der Veranlagungsgemeinschaft besteht eine Forderung in der Höhe von EUR 6.855.107,60 (VJ: TEUR 11.483), welche aus der Forderung für Vermögensverwaltungskosten für das Jahr 2024 besteht.
Die Guthaben bei Banken in der Höhe von EUR 4.778.420,76 (VJ: TEUR 13) beinhalten täglich fällige Gelder sowie veranlagte Festgelder.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Höhe von EUR 685.644,55 (VJ: TEUR 9) ergibt sich im Wesentlichen aus der Abgrenzung für Markennutzungsrechte der Jahre 2025 und 2026.
Aktiva der Veranlagungsgemeinschaft
Die Aktiva der Veranlagungsgemeinschaft wurden unter Beachtung des § 30 BMSVG, sowie der besonderen Veranlagungsbestimmungen des § 29 BMSVG, veranlagt. Die der Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Wertpapiere werden gemäß § 31 BMSVG zu Tageswerten und zum
Devisenmittelkurs bewertet. Jenes Vermögen, auf welches die Kriterien gem. § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG zutreffend ist, wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für nähere Erläuterungen wird auf den Rechenschaftsbericht der Veranlagungsgemeinschaft verwiesen.
Devisenmittelkurs bewertet. Jenes Vermögen, auf welches die Kriterien gem. § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG zutreffend ist, wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für nähere Erläuterungen wird auf den Rechenschaftsbericht der Veranlagungsgemeinschaft verwiesen.
PASSIVA
Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 beträgt EUR 2.000.000,00 (VJ: TEUR 2.000) und ist in 2.000.000 Stückaktien zerlegt.
Zum 31. Dezember 2024 werden EUR 200.000,00 (VJ: TEUR 200) als gebundene Kapitalrücklage ausgewiesen.
Im Zuge der Verschmelzung zwischen der Gesellschaft und der fair-finance Transformation GmbH erhöhte sich die nicht gebundene Kapitalrücklage um EUR 37.872,27, was dem Eigenkapital der fair-finance Transformation GmbH zum Zeitpunkt der Verschmelzung entspricht. Im Geschäftsjahr erfolgte zudem eine Auflösung der nicht gebundenen Kapitalrücklage um EUR 250.000,00 (VJ: TEUR 850), so dass diese zum 31.12.2024 einen Wert von EUR 887.872,27 (VJ: TEUR 1.100) ausweist.
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 11.838.689,09 (VJ: TEUR 12.103). Die gesetzlich vorgesehene Rücklage zur Erfüllung der Kapitalgarantie wird in Höhe von EUR 5.772.231,59 (VJ: TEUR 4.599), die Zinsgarantierücklage in Höhe von EUR 2.932.846,90 (VJ: TEUR 2.577) ausgewiesen. Die aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmittel betragen zum Ultimo EUR 3.092.012,33 (VJ: TEUR 3.617). Die Eigenmittelerfordernis gemäß § 20 BMSVG beträgt EUR 2.932.846,90 (VJ: TEUR 2.577), so dass eine Überdeckung von 5,43 % (VJ: 40,35 %) besteht. Im Zuge des Verkaufsprozesses der Gesellschaft an die bonus Pensionskassen AG wurde die Eigenkapital- bzw. Eigenmittelausstattung deutlich reduziert. Es liegt eine schriftliche Zusage der aktuellen Eigentümerseite vor, sofern eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindesteigenmittelerfordernisses droht, entsprechendes Kapital zuzuschießen. Somit ist die Einhaltung der Mindesteigenmittel sichergestellt. Die Kapitalzusage erlischt mit dem Closing des Verkaufs an die bonus Pensionskassen ag. Nach dem Closing wird die neue Eigentümerin für
die Einhaltung der gesetzlichen Mindesteigenmittel Sorge tragen.
Die Gesamtkapitalrentabilität in Prozent – errechnet aus dem Jahresergebnis nach Steuern im Verhältnis zur Bilanzsumme – ergibt im Geschäftsjahr 2024 einen Wert von 9,50 % (VJ: 9,86 %).
Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 beträgt EUR 2.000.000,00 (VJ: TEUR 2.000) und ist in 2.000.000 Stückaktien zerlegt.
Zum 31. Dezember 2024 werden EUR 200.000,00 (VJ: TEUR 200) als gebundene Kapitalrücklage ausgewiesen.
Im Zuge der Verschmelzung zwischen der Gesellschaft und der fair-finance Transformation GmbH erhöhte sich die nicht gebundene Kapitalrücklage um EUR 37.872,27, was dem Eigenkapital der fair-finance Transformation GmbH zum Zeitpunkt der Verschmelzung entspricht. Im Geschäftsjahr erfolgte zudem eine Auflösung der nicht gebundenen Kapitalrücklage um EUR 250.000,00 (VJ: TEUR 850), so dass diese zum 31.12.2024 einen Wert von EUR 887.872,27 (VJ: TEUR 1.100) ausweist.
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 11.838.689,09 (VJ: TEUR 12.103). Die gesetzlich vorgesehene Rücklage zur Erfüllung der Kapitalgarantie wird in Höhe von EUR 5.772.231,59 (VJ: TEUR 4.599), die Zinsgarantierücklage in Höhe von EUR 2.932.846,90 (VJ: TEUR 2.577) ausgewiesen. Die aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmittel betragen zum Ultimo EUR 3.092.012,33 (VJ: TEUR 3.617). Die Eigenmittelerfordernis gemäß § 20 BMSVG beträgt EUR 2.932.846,90 (VJ: TEUR 2.577), so dass eine Überdeckung von 5,43 % (VJ: 40,35 %) besteht. Im Zuge des Verkaufsprozesses der Gesellschaft an die bonus Pensionskassen AG wurde die Eigenkapital- bzw. Eigenmittelausstattung deutlich reduziert. Es liegt eine schriftliche Zusage der aktuellen Eigentümerseite vor, sofern eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindesteigenmittelerfordernisses droht, entsprechendes Kapital zuzuschießen. Somit ist die Einhaltung der Mindesteigenmittel sichergestellt. Die Kapitalzusage erlischt mit dem Closing des Verkaufs an die bonus Pensionskassen ag. Nach dem Closing wird die neue Eigentümerin für
die Einhaltung der gesetzlichen Mindesteigenmittel Sorge tragen.
Die Gesamtkapitalrentabilität in Prozent – errechnet aus dem Jahresergebnis nach Steuern im Verhältnis zur Bilanzsumme – ergibt im Geschäftsjahr 2024 einen Wert von 9,50 % (VJ: 9,86 %).
Steuerrückstellungen betragen im Geschäftsjahr EUR 0,00 (VJ: TEUR 116).
Die sonstigen Rückstellungen in der Höhe von EUR 1.219.342,91 (VJ: TEUR 1.182) setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Prüfungs- und Beratungssaufwendungen, sowie Rückstellungen für Fremdleistungen, der Rückstellungen für noch nicht konsumierte Urlaube sowie Prämien, sonstige Rückstellungen sowie Rückstellungen für Kapitalgarantie- und Zinsgarantieleistungen zusammen.
Letztere – in Summe EUR 417.558,91 (VJ: TEUR 533) – wurden als Verbindlichkeitsrückstellung gemäß der einschlägigen AFRAC-Stellungnahme gebildet.
Die fair-finance Vorsorgekasse AG bezieht von verschiedenen Leistungserbringern Leistungen steuerfrei nach § 6 Abs. 1 Z 28 Satz 2 USTG (sog. „Zwischenbankbefreiung“), bei der Leistungserbringung bezieht sich die Gesellschaft hingegen weder aktuell noch in der Vergangenheit auf diese Befreiung. Die Zwischenbankbefreiung ist aktuell Gegenstand eines vom österreichischen Bundesfinanzgericht (BFG) angestrengten Beihilfen-Verfahrens vor dem eugh. Möglicherweise fällt die Zwischenbankbefreiung für die Vergangenheit weg. Aufgrund dieser Entwicklungen erfolgte im Geschäftsjahr 2024 eine Analyse der betroffenen Vertragsverhältnisse und der daraus abgeleiteten Beträge. Auf Basis dieser Analyse ist das Thema für die Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 408.085,34 (VJ: TEUR 331) wird eine Verbindlichkeit gegenüber der Finanzmarktaufsichtsbehörde für Abschöpfungszinsen aufgrund einer Grenzverletzung gem. § 30 Abs. 3 Z 8 lit e BMSVG (Emittentengrenze) ausgewiesen, die mit Bescheid vom 19.03.2025 festgesetzt wurden.
Daneben sind überwiegend Dienstleistungen ausgewiesen,
die mit Rechnungsdatum 2025 ausgestellt wurden.
Die sonstigen Rückstellungen in der Höhe von EUR 1.219.342,91 (VJ: TEUR 1.182) setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Prüfungs- und Beratungssaufwendungen, sowie Rückstellungen für Fremdleistungen, der Rückstellungen für noch nicht konsumierte Urlaube sowie Prämien, sonstige Rückstellungen sowie Rückstellungen für Kapitalgarantie- und Zinsgarantieleistungen zusammen.
Letztere – in Summe EUR 417.558,91 (VJ: TEUR 533) – wurden als Verbindlichkeitsrückstellung gemäß der einschlägigen AFRAC-Stellungnahme gebildet.
Die fair-finance Vorsorgekasse AG bezieht von verschiedenen Leistungserbringern Leistungen steuerfrei nach § 6 Abs. 1 Z 28 Satz 2 USTG (sog. „Zwischenbankbefreiung“), bei der Leistungserbringung bezieht sich die Gesellschaft hingegen weder aktuell noch in der Vergangenheit auf diese Befreiung. Die Zwischenbankbefreiung ist aktuell Gegenstand eines vom österreichischen Bundesfinanzgericht (BFG) angestrengten Beihilfen-Verfahrens vor dem eugh. Möglicherweise fällt die Zwischenbankbefreiung für die Vergangenheit weg. Aufgrund dieser Entwicklungen erfolgte im Geschäftsjahr 2024 eine Analyse der betroffenen Vertragsverhältnisse und der daraus abgeleiteten Beträge. Auf Basis dieser Analyse ist das Thema für die Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 408.085,34 (VJ: TEUR 331) wird eine Verbindlichkeit gegenüber der Finanzmarktaufsichtsbehörde für Abschöpfungszinsen aufgrund einer Grenzverletzung gem. § 30 Abs. 3 Z 8 lit e BMSVG (Emittentengrenze) ausgewiesen, die mit Bescheid vom 19.03.2025 festgesetzt wurden.
Daneben sind überwiegend Dienstleistungen ausgewiesen,
die mit Rechnungsdatum 2025 ausgestellt wurden.
Passiva der Veranlagungsgemeinschaft
Die Abfertigungsanwartschaft wird mit EUR 1.173.138.761,88 (VJ: TEUR 1.030.907) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten der Veranlagungsgemeinschaft werden
mit EUR 7.562.778,63 (VJ: TEUR 11.854) ausgewiesen und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Vorsorgekasse in Höhe von EUR 6.855.107,60 (VJ: TEUR 11.483). Des Weiteren handelt es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt von EUR 130.771,37 (VJ: TEUR 202), Verbindlichkeiten gegenüber anderen Vorsorgekassen in Höhe von EUR 187.797,59 (VJ: TEUR 168) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitgebern (Altabfertigung) in Höhe von EUR 389.102,07 (VJ: TEUR 0).
mit EUR 7.562.778,63 (VJ: TEUR 11.854) ausgewiesen und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Vorsorgekasse in Höhe von EUR 6.855.107,60 (VJ: TEUR 11.483). Des Weiteren handelt es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt von EUR 130.771,37 (VJ: TEUR 202), Verbindlichkeiten gegenüber anderen Vorsorgekassen in Höhe von EUR 187.797,59 (VJ: TEUR 168) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitgebern (Altabfertigung) in Höhe von EUR 389.102,07 (VJ: TEUR 0).
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Im Jahr 2024 wurden die Verwaltungskosten in Höhe von 1,3 % zzgl. 0,3 % Inkassogebühr für die Sozialversicherungsträger aus den einbezahlten laufenden Beträgen entnommen.
Die Betriebsaufwendungen bestehen aus Personalaufwendungen, Rechts- und Beratungsaufwendungen, Aufwendungen für die Verwaltungssoftware, Miet- und Betriebskostenaufwendungen, Kosten für Fremdpersonal, Gebühren sowie anderen sonstigen Aufwendungen. Der überwiegende Teil der Sonstigen Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen in Höhe von EUR 3.316.924,81 (VJ: TEUR 2.511) entfällt auf die Leistungsverrechnung mit der Sinnova Holding AG. Gegenstand der Leistungen ist die Organisation und Ausführung der für den Betrieb der Vorsorgekasse erforderlichen Tätigkeiten durch die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur (Büroräumlichkeiten, kaufmännische und technische Betriebsausstattung etc.) und Dienstleistungen nach Maßgabe der Anforderungen seitens der Vorsorgekasse. Der deutliche Anstieg der Aufwendungen ist insbesondere auf den Wegfall der umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen beiden Gesellschaften zurückzuführen. Die Kosten für den Bankprüfer beliefen sich auf EUR 94.602,00 (VJ: TEUR 72). In den Finanzanwendungen sind Abschöpfungszinsen seitens der Finanzmarktaufsichtsbehörde in Höhe von EUR 371.291,77 enthalten.
Sonstige Angaben
Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Mit Spaltungsbeschluss vom 19.12.2023 wurden sämtliche Anteile an der fair-finance Vorsorgekasse AG von der Sinnova Holding AG an die fair-finance Transformation GMBH (FN 609052s) abgespalten. Der Beschluss zur Eintragung in das Firmenbuch erfolgte mit 05.03.2024. Weiterhin wurde mit Beschluss vom 28.12.2023 und vom 28.03.2024 eine down-stream Verschmelzung der fair-finance Transformation GMBH mit der fair-finance Vorsorgekasse AG beschlossen. Die Eintragung in das Firmenbuch erfolgte mit 17.07.2024.
Arbeitnehmende
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 12,58 (VJ: 11,41) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Vorstand und Aufsichtsrat
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt. Die Vorstände erhielten im Jahr 2024 Bezüge in Höhe von TEUR 348 (VJ: TEUR 228).
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
mag.a gabriele feichter
dr. georg von pföstl
dr. georg von pföstl
seit 01.01.2022
seit 01.09.2023
seit 01.09.2023
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft im Jahr 2024 keine Bezüge.
Handelsbuch
Ein Handelsbuch gemäß §64 Abs. 1 Z 15 BWG wurde nicht geführt.
Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
Von wesentlicher Bedeutung ist das zu erwartende Closing, d.h. der Abschluss des Verkaufsprozesses der fair-finance Vorsorgekasse AG and die BONUS Pensionskassen AG, im zweiten Quartal 2025. Ferner werden die steigenden geopolitischen Risiken (siehe z.B. andauernde Kriege in Ukraine und Nahost) sowie etwaige Handelsbeschränkung durch Zölle die Volkswirtschaften und damit auch die Kapitalmärkte beeinflussen. Es ist mit einer zunehmenden Volatilität inkl. wiederkehrender „Rücksetzer“ in 2025 zu rechnen.
Mag.a Gabriele Feichter
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Dr. Georg von Pföstl
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Wien, am 11. April 2025