anhang für das geschäftsjahr 2023
Grundsätze
Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches unter Berücksichtigung der spezifischen Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) und des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den in der Anlage 1 zu § 40 BMSVG enthaltenen Formblättern. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 221 UGB einzustufen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr nicht geändert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen.
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wird der niedrigere beizulegende Zeitwert ermittelt und angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 198 Abs. 5 UGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung erforderlich sind.
Die Garantierückstellungen wurden als Verbindlichkeitsrückstellung gemäß AFRAC-Stellungnahme zu „Kapitalgarantien und Zinsgarantien: Bevorsorgung gemäß §20 BMSVG und Verhältnis zur Rückstellungsbildung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen“ gebildet. Für die Bewertung wurden verschiedene Simulationen für die künftigen Garantieleistungen auf Basis der bestehenden Abfertigungsanwartschaften zum 31.12.2023 generiert. Die einzelnen Szenarien basieren dabei auf diversen Parametern (u.a. Performance, Auszahlungswahrscheinlichkeiten, inflationsbereinigte Gehaltsanpassungen) und werden mit unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Die aus den Simulationen ermittelten Jahreswerte an Garantieleistungen werden – bezogen auf den Bilanzstichtag – mit dem marktüblichen Zinssatz (Basiszinssatz der OeNB) diskontiert und für die jeweiligen Jahre aufsummiert. Als jeweilige Rückstellung wird die Summe der einzelnen Szenarien eingestellt.
Die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube wird für alle Dienstnehmer mit den zum Bilanzstichtag offenen Rückständen unter Einbeziehung von Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wird der niedrigere beizulegende Zeitwert ermittelt und angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 198 Abs. 5 UGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung erforderlich sind.
Die Garantierückstellungen wurden als Verbindlichkeitsrückstellung gemäß AFRAC-Stellungnahme zu „Kapitalgarantien und Zinsgarantien: Bevorsorgung gemäß §20 BMSVG und Verhältnis zur Rückstellungsbildung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen“ gebildet. Für die Bewertung wurden verschiedene Simulationen für die künftigen Garantieleistungen auf Basis der bestehenden Abfertigungsanwartschaften zum 31.12.2023 generiert. Die einzelnen Szenarien basieren dabei auf diversen Parametern (u.a. Performance, Auszahlungswahrscheinlichkeiten, inflationsbereinigte Gehaltsanpassungen) und werden mit unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Die aus den Simulationen ermittelten Jahreswerte an Garantieleistungen werden – bezogen auf den Bilanzstichtag – mit dem marktüblichen Zinssatz (Basiszinssatz der OeNB) diskontiert und für die jeweiligen Jahre aufsummiert. Als jeweilige Rückstellung wird die Summe der einzelnen Szenarien eingestellt.
Die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube wird für alle Dienstnehmer mit den zum Bilanzstichtag offenen Rückständen unter Einbeziehung von Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in der Anlage 1 dargestellt. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden im Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in der Höhe von eur 882,00 (VJ: TEUR 98) vorgenommen. Der Bestand am 31. Dezember 2023 setzt sich aus Schuldverschreibungen, festverzinslichen Wertpapieren und Investmentzertifikaten zusammen. In der Direktveranlagung werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und aus sonstigen Forderungen. Die Steuerforderungen des Vorjahres wurden im Geschäftsjahr mit der bescheidmäßigen Feststellung ausgeglichen. Gegenüber der Veranlagungsgemeinschaft besteht eine Forderung in der Höhe von EUR 11.482.744,84 (VJ: TEUR 7.726), die im Wesentlichen aus der Forderung für Vermögensverwaltungskosten der Jahre 2022 und 2023 besteht. Die Forderung für Vermögensverwaltungskosten aus dem Jahr 2022 waren im Vorjahr als Forderung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 BMSVG ausgewiesen. In den Sonstigen Forderungen ist eine mit 31.12.2023 fällige Anleihe in Höhe von EUR 350.000,00 enthalten, welche mit 02.01.2024 gutgeschrieben wurde. Die Guthaben bei Banken in der Höhe von EUR 12.787,23 (VJ: TEUR 503) sind täglich fällig.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in der Anlage 1 dargestellt. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden im Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in der Höhe von eur 882,00 (VJ: TEUR 98) vorgenommen. Der Bestand am 31. Dezember 2023 setzt sich aus Schuldverschreibungen, festverzinslichen Wertpapieren und Investmentzertifikaten zusammen. In der Direktveranlagung werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und aus sonstigen Forderungen. Die Steuerforderungen des Vorjahres wurden im Geschäftsjahr mit der bescheidmäßigen Feststellung ausgeglichen. Gegenüber der Veranlagungsgemeinschaft besteht eine Forderung in der Höhe von EUR 11.482.744,84 (VJ: TEUR 7.726), die im Wesentlichen aus der Forderung für Vermögensverwaltungskosten der Jahre 2022 und 2023 besteht. Die Forderung für Vermögensverwaltungskosten aus dem Jahr 2022 waren im Vorjahr als Forderung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 BMSVG ausgewiesen. In den Sonstigen Forderungen ist eine mit 31.12.2023 fällige Anleihe in Höhe von EUR 350.000,00 enthalten, welche mit 02.01.2024 gutgeschrieben wurde. Die Guthaben bei Banken in der Höhe von EUR 12.787,23 (VJ: TEUR 503) sind täglich fällig.
Aktiva der Veranlagungsgemeinschaft
Die Aktiva der Veranlagungsgemeinschaft wurden unter Beachtung des § 30 BMSVG, sowie der besonderen Veranlagungsbestimmungen des § 29 BMSVG, veranlagt. Die der Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Wertpapiere werden gem. § 31 BMSVG zu Tageswerten und zum Devisenmittelkurs bewertet. Jenes Vermögen, auf welches die Kriterien gem. § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG zutreffend sind, wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für nähere Erläuterungen wird auf den Rechenschaftsbericht der Veranlagungsgemeinschaft verwiesen.
PASSIVA
Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR 2.000.000,00 (VJ: TEUR 2.000) und ist in 2.000.000 Stückaktien zerlegt.
Zum 31. Dezember 2023 werden EUR 200.000,00 (VJ: TEUR 200) als gebundene Kapitalrücklage ausgewiesen.
Mit 31.07.2023 verzichtete die Sinnova Holding AG auf das Ergänzungskapital (EUR 1.950.000,00) und sämtliche Forderungen daraus. Der Verzicht wurde als nicht gebundene Kapitalrücklage im Eigenkapital berücksichtigt. Zudem erfolgte zum 31.12.2023 eine Auflösung derselbigen um EUR 850.000,00.
Die aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmittel betragen zum Ultimo EUR 3.617.256,05 (VJ: TEUR 3.400). Das Eigenmittelerfordernis gemäß § 20 BMSVG beträgt EUR 2.577.267,12 (VJ: TEUR 2.307), so dass eine Überdeckung von 40,35 % (VJ: 47,36 %) besteht. Die gesetzlich vorgesehene Rücklage zur Erfüllung der Kapitalgarantie wird in Höhe von EUR 4.599.092,83 (VJ: TEUR 3.917), die Zinsgarantierücklage in Höhe von EUR 2.577.267,12 (VJ: TEUR 2.307) ausgewiesen. Die Gesamtkapitalrentabilität in Prozent – errechnet aus dem Jahresergebnis nach Steuern im Verhältnis zur Bilanzsumme – ergibt im Geschäftsjahr 2023 einen Wert von 9,86 % (VJ: 1,55 %).
Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR 2.000.000,00 (VJ: TEUR 2.000) und ist in 2.000.000 Stückaktien zerlegt.
Zum 31. Dezember 2023 werden EUR 200.000,00 (VJ: TEUR 200) als gebundene Kapitalrücklage ausgewiesen.
Mit 31.07.2023 verzichtete die Sinnova Holding AG auf das Ergänzungskapital (EUR 1.950.000,00) und sämtliche Forderungen daraus. Der Verzicht wurde als nicht gebundene Kapitalrücklage im Eigenkapital berücksichtigt. Zudem erfolgte zum 31.12.2023 eine Auflösung derselbigen um EUR 850.000,00.
Die aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmittel betragen zum Ultimo EUR 3.617.256,05 (VJ: TEUR 3.400). Das Eigenmittelerfordernis gemäß § 20 BMSVG beträgt EUR 2.577.267,12 (VJ: TEUR 2.307), so dass eine Überdeckung von 40,35 % (VJ: 47,36 %) besteht. Die gesetzlich vorgesehene Rücklage zur Erfüllung der Kapitalgarantie wird in Höhe von EUR 4.599.092,83 (VJ: TEUR 3.917), die Zinsgarantierücklage in Höhe von EUR 2.577.267,12 (VJ: TEUR 2.307) ausgewiesen. Die Gesamtkapitalrentabilität in Prozent – errechnet aus dem Jahresergebnis nach Steuern im Verhältnis zur Bilanzsumme – ergibt im Geschäftsjahr 2023 einen Wert von 9,86 % (VJ: 1,55 %).
Steuerrückstellungen betragen im Geschäftsjahr EUR 115.680,00 (VJ: TEUR 0). Die sonstigen Rückstellungen in der Höhe von EUR 1.181.553,00 (VJ: TEUR 1.731) setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Prüfungs- und Beratungsaufwendungen, sowie Rückstellungen für Fremdleistungen, Rückstellungen für noch nicht konsumierte Urlaube sowie Prämien, sonstige Rückstellungen sowie Rückstellungen für Kapitalgarantie- und Zinsgarantieleistungen zusammen. Letztere – in Summe EUR 532.819,00 (VJ: TEUR 1.273) – wurden als Verbindlichkeitsrückstellung gemäß der einschlägigen AFRAC-Stellungnahme gebildet.
Auf die unter den Verbindlichkeiten des Vorjahres ausgewiesene nachrangige Verbindlichkeit in Höhe von EUR 1.950.000,00 wurde von der Sinnova Holding AG mit 31.07.2023 verzichtet und dem Eigenkapital zugeordnet. Gleichzeitig erfolgte ein Verzicht auf sämtliche Forderungen aus dem Ergänzungskapital, so dass kein Gewinn (VJ: TEUR 62) den Berechtigten zugeteilt wurde. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 330.655,29 (VJ: TEUR 48) sind überwiegend Dienstleistungen ausgewiesen, die mit Rechnungsdatum 2024 ausgestellt wurden.
Auf die unter den Verbindlichkeiten des Vorjahres ausgewiesene nachrangige Verbindlichkeit in Höhe von EUR 1.950.000,00 wurde von der Sinnova Holding AG mit 31.07.2023 verzichtet und dem Eigenkapital zugeordnet. Gleichzeitig erfolgte ein Verzicht auf sämtliche Forderungen aus dem Ergänzungskapital, so dass kein Gewinn (VJ: TEUR 62) den Berechtigten zugeteilt wurde. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 330.655,29 (VJ: TEUR 48) sind überwiegend Dienstleistungen ausgewiesen, die mit Rechnungsdatum 2024 ausgestellt wurden.
Passiva der Veranlagungsgemeinschaft
Die Abfertigungsanwartschaft wird mit EUR 1.030.906.846,26 (VJ: TEUR 922.827) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten der Veranlagungsgemeinschaft werden mit EUR 11.853.516,92 (VJ: TEUR 8.368) ausgewiesen und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 11.482.744,84 (VJ: TEUR 7.726). Des Weiteren handelt es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt von EUR 202.408,96 (VJ: TEUR 220) sowie Verbindlichkeiten gegenüber anderen Vorsorgekassen in Höhe von EUR 168.363,12 (VJ: TEUR 179).
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Im Jahr 2023 wurden die Verwaltungskosten in Höhe von 1,3 % zzgl. 0,3 % Inkassogebühr für die Sozialversicherungsträger aus den einbezahlten laufenden Beträgen entnommen.
Die Betriebsaufwendungen bestehen aus Personalaufwendungen, Rechts- und Beratungsaufwendungen, Aufwendungen für die Verwaltungssoftware, Miet- und Betriebskostenaufwendungen, Kosten für Fremdpersonal, Gebühren sowie anderen sonstigen Aufwendungen. Der überwiegende Teil der Sonstigen Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen in Höhe von EUR 2.511.372,71 (VJ: TEUR 2.546) entfällt auf die Leistungsverrechnung mit der Sinnova Holding AG. Gegenstand der Leistungen ist die Organisation und Ausführung der für den Betrieb der Vorsorgekasse erforderlichen Tätigkeiten durch die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur (Büroräumlichkeiten, kaufmännische und technische Betriebsausstattung etc.) und Dienstleistungen nach Maßgabe der Anforderungen seitens der Vorsorgekasse. Die Kosten für den Bankprüfer beliefen sich auf EUR 72.284,62 (VJ: TEUR 143). Im Geschäftsjahr 2023 wird kein Aufwandsposten für Vorperioden (VJ: TEUR 261) ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Die Anteile an der fair-finance Vorsorgekasse AG wurden zu 100 % von der Sinnova Holding AG gehalten. Mit Spaltungsbeschluss vom 19.12.2023 wurden sämtliche Anteile an der fair-finance Vorsorgekasse AG von der Sinnova Holding AG an die fair-finance Transformation GmbH (fn 609052s) abgespalten. Der Beschluss zur Eintragung in das Firmenbuch erfolgte mit 05.03.2024.
Arbeitnehmende
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 11,41 (VJ: 10,22) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Vorstand und Aufsichtsrat
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt. Die Vorstände erhielten im Jahr 2023 Bezüge in Höhe von TEUR 228 VJj: TEUR 190)
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
dipl.-ing. mag. dr. helmut eichert
mag.a gabriele feichter
dr. georg von pföstl
mag.a gabriele feichter
dr. georg von pföstl
bis 31.08.2023
seit 01.01.2022
seit 01.09.2023
seit 01.01.2022
seit 01.09.2023
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft im Jahr 2023 keine Bezüge.
Handelsbuch
Ein Handelsbuch gemäß §64 Abs. 1 Z 15 BWG wurde nicht geführt.
Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
Die nach wie vor andauernden Kriege in der Ukraine und Nahost mit der Gefahr weiterer Eskalationen werden wesentliche Themen auch in 2024 sein. Diese und weitere geopolitische Risiken, die nach wie vor zu hohe Inflation in mehreren europäischen Ländern und das Zinsniveau – selbst bei einer erwarteten Senkung in 2024 – stellen Herausforderungen für die wirtschaftliche Erholung dar. Darüber hinaus ist mit einer zunehmenden Unsicherheit und Volatilität an den Kapitalmärkten inklusive eines „Rücksetzers“ zu rechnen.
Mag.a Gabriele Feichter
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Dr. Georg von Pföstl
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Wien, am 4. April 2024