anhang für das geschäftsjahr 2022

Grundsätze
Der Jahresabschluss 2022 wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs unter Berücksichtigung der spezifischen Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) und des Betrieblichen Mitarbeiter– und Selbstständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den in der Anlage 1 zu § 40 BMSVG enthaltenen Formblättern. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 221 UGB einzustufen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr nicht geändert. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wird der niedrigere beizulegende Zeitwert ermittelt und angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 198 Abs. 5 UGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung erforderlich sind.

Die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube wird für alle Dienstnehmenden mit den zum Bilanzstichtag offenen Rückständen unter Einbeziehung von Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in der Anlage 1 dargestellt. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden im Geschäftsjahr keine Zuschreibungen (VJ: TEUR 17) vorgenommen, außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten im Berichtsjahr in der Höhe von EUR 97.833,35 (VJ: TEUR 923). Der Bestand am 31. Dezember 2022 setzt sich aus Schuldverschreibungen, festverzinslichen Wertpapieren und Investmentzertifikaten zusammen. In der Direktveranlagung werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Steuerforderungen und sonstigen Forderungen. Die Steuerforderungen in Höhe von EUR 435.360,00 (VJ: TEUR 71) betreffen die Aktivierung der Körperschaftsteuer für die Jahre 2021 und 2022. Gegenüber der Veranlagungsgemeinschaft besteht eine Forderung in der Höhe von EUR 7.726.060,22 (VJ: TEUR 4.827), die im Wesentlichen aus der Forderung für Vermögensverwaltungskosten des Geschäftsjahres 2022 besteht. Letztere sind als Forderung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 BMSVG ausgewiesen. Die Guthaben bei Banken in der Höhe von EUR 502.766,84 (VJ: TEUR 51) sind täglich fällig.
Aktiva der Veranlagungsgemeinschaft
Die Aktiva der Veranlagungsgemeinschaft wurden unter Beachtung des § 30 BMSVG sowie der besonderen Veranlagungsbestimmungen des § 29 BMSVG veranlagt. Die der Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Wertpapiere werden gemäß § 31 BMSVG zu Tageswerten und zum Devisenmittelkurs bewertet. Jenes Vermögen, auf welches die Kriterien gem. § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG zutreffend sind, wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für nähere Erläuterungen wird auf den Rechenschaftsbericht der Veranlagungsgemeinschaft verwiesen.
PASSIVA
Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 beträgt EUR 2.000.000,00 (VJ: TEUR 2.000) und ist in 2.000.000 Stückaktien zerlegt. Zum 31. Dezember 2022 werden EUR 200.000,00 (VJ: TEUR 200) als gebundene Kapitalrücklage ausgewiesen. Die aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmittel betragen zum Ultimo EUR 3.399.674,72 (VJ: TEUR 3.232). Das Eigenmittelerfordernis gemäß § 20 BMSVG beträgt EUR 2.307.067,01 (VJ: TEUR 2.233), sodass eine Überdeckung von 47,36 % (VJ: 44,76 %) besteht. Die gesetzlich vorgesehene Rücklage zur Erfüllung der Kapitalgarantie wird in Höhe von EUR 3.917.080,17 (VJ: TEUR 3.914), die Zinsgarantierücklage in Höhe von EUR 2.307.067,01 (VJ: TEUR 2.240) ausgewiesen.
Die Gesamtkapitalrentabilität in Prozent – errechnet aus dem Jahresergebnis nach Steuern im Verhältnis zur Bilanzsumme – ergibt im Geschäftsjahr 2022 einen Wert von 1,55 % (VJ: 8,74 %).
Steuerrückstellungen werden im Geschäftsjahr keine ausgewiesen (VJ: TEUR 251). Die sonstigen Rückstellungen in der Höhe von EUR 1.731.317,19 (VJ: TEUR 439) setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Prüfungs- und Beratungsaufwendungen sowie jenen für Fremdleistungen, jenen für noch nicht konsumierte Urlaube sowie Prämien, sonstigen Rückstellungen sowie Rückstellungen für Kapitalgarantie- und Zinsgarantieleistungen zusammen. Letztere – in Summe EUR 1.272.513,00 (VJ: TEUR 238) – wurden als Verbindlichkeitsrückstellung gemäß der einschlägigen AFRAC-Stellungnahme gebildet. Unter den Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 wird eine nachrangige Verbindlichkeit in Höhe von EUR 1.950.000,00 (VJ: TEUR 1.950) ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Ergänzungskapital (Genussrecht nach §174 AktG), welches von der Gesellschafterin, der Sinnova Holding AG, gezeichnet wurde. Bei den gegenständlichen Verbindlichkeiten handelt es sich um Fremdkapital, wobei die Berechtigten der Kapitalanleihe nicht am Verlust teilnehmen und daher auch keine Beteiligung an einem allfälligen Liquidationserlös haben. Gemäß den Bedingungen für das Ergänzungskapital der fair-finance Vorsorgekasse AG wurde den Berechtigten ein Gewinn in Höhe von EUR 61.919,68 (VJ: TEUR 89) zugeteilt, welcher in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen ist.
Passiva der Veranlagungsgemeinschaft
Die Abfertigungsanwartschaft wird mit EUR 922.826.803,16 (VJ: TEUR 893.158) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten der Veranlagungsgemeinschaft werden mit EUR 8.368.140,17 (VJ: TEUR 5.305) ausgewiesen und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 7.726.060,22 (VJ: TEUR 4.827). Des Weiteren handelt es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt von EUR 219.896,21 (VJ: TEUR 180) sowie Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Altabfertigungen in Höhe von EUR 243.600,71 (VJ: TEUR 184).
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bis 30.06.2022 wurden die Verwaltungskosten in Höhe von 1,7 %, ab dem 5. Dienstjahr in Höhe von 1,5 % und ab dem 11. Dienstjahr sowie im 1. Vertragsjahr in Höhe von 1,0 % jeweils zzgl. 0,3 % Inkassogebühr für die Sozialversicherungsträger aus den einbezahlten laufenden Beträgen entnommen.
Mit 01.07.2022 wurden die Veranlagungsbestimmungen aufgrund einer bescheidmäßigen Anordnung der FMA dahingehend geändert, dass Verwaltungskosten mit einem fixen Satz von 1,3 % aus den einbezahlten laufenden Beträgen entnommen werden.
Die Betriebsaufwendungen bestehen aus Personalaufwendungen, Rechts- und Beratungsaufwendungen, Aufwendungen für die Verwaltungssoftware, Miet- und Betriebskostenaufwendungen, Kosten für Fremdpersonal, Gebühren sowie anderen sonstigen Aufwendungen. Der überwiegende Teil der sonstigen Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen in Höhe von EUR 2.546.346,54 (VJ: TEUR 2.348) entfällt auf die Leistungsverrechnung mit der Muttergesellschaft. Gegenstand der Leistungen ist die Organisation und Ausführung der für den Betrieb der Vorsorgekasse erforderlichen Tätigkeiten durch die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur (Büroräumlichkeiten, kaufmännische und technische Betriebsausstattung etc.) und Dienstleistungen nach Maßgabe der Anforderungen seitens der Vorsorgekasse. Der Aufwandsposten für Vorperioden, welche in den Betriebsaufwendungen ausgewiesen werden, beträgt im Geschäftsjahr 2022 EUR 261.134,73 (VJ: TEUR 90) und betrifft das Jahr 2021.
Sonstige Angaben
Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Die Anteile an der fair-finance Vorsorgekasse AG sowie das Ergänzungskapital werden zu 100 % von der Sinnova Holding AG gehalten.
Arbeitnehmende
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich 10,22 (VJ: 6,73) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Vorstand und Aufsichtsrat
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt. Die Vorstände erhielten im Jahr 2022 Bezüge in Höhe von EUR 189.849,40 (VJ: TEUR 144).
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
dipl.-ing. mag. dr. helmut eichert
mag.a gabriele feichter
mag. (fh) johannes puhr
mag. markus zeilinger
seit 10.12.2021
seit 01.01.2022
bis 14.03.2022
bis 14.03.2022
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft im Jahr 2022 keine Bezüge.
Handelsbuch
Ein Handelsbuch gemäß §64 Abs. 1 Z 15 BWG wurde nicht geführt.
Ereignisse von besonderer Bedeutung
nach dem Abschlussstichtag
Der Krieg in der Ukraine, die nach wie vor hohe Inflation und die Auswirkungen der stark gestiegenen Zinsen auf die globale Konjunktur werden die bestimmenden Themen im Jahr 2023 sein. Durch die binnen weniger Monate massiv veränderte Zinslandschaft – die FED hat die 10. Zinserhöhung innerhalb eines Jahres verkündet – ist eine Rezession im Laufe des Jahres 2023 nicht ausgeschlossen. An den Kapitalmärkten rechnen wir weiterhin mit einer hohen Volatilität bei risikobehafteten Asset-Klassen.
Mag.a Gabriele Feichter
Mitglied des Vorstands
DI Mag. Dr. Helmut Eichert
Mitglied des Vorstands
Wien, am 17. Mai 2023