abfertigung neu
ist 20

Zum 20-jährigen Jubiläum ist es Zeit für einen Rück- und Ausblick auf die Abfertigungsmodelle in Österreich. Seit 1. Jänner 2003 haben alle ab diesem Zeitpunkt in ein neues Dienstverhältnis eingetretenen Arbeitnehmer:innen Anspruch auf die sogenannte Abfertigung Neu.
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Ziel der Abfertigung Neu ist die soziale Absicherung sowie Altersvorsorge für Beschäftigte.
im gegensatz zum alten,
leistungsorientierten Abfertigungssystem handelt es sich bei der Abfertigung Neu um ein beitragsorientiertes System. 1,53 Prozent des Bruttogehalts werden vom Arbeitgeber gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) abgeführt. Diese leitet den Betrag nach Überprüfung an die vom Kunden oder der Kundin gewählte Vorsorgekasse weiter. Derzeit stehen in Österreich acht Vorsorgekassen zur Auswahl.
Alt versus neu
Die Abfertigung Neu bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber der Abfertigung Alt, bei der ein Anspruch erst nach drei Jahren durchgehender Beschäftigung beim selben Unternehmen sowie bei einvernehmlicher Beendigung oder Arbeitgeberkündigung besteht. Bei der Abfertigung Neu entstehen Abfertigungsansprüche hingegen bereits ab dem zweiten Monat der Beschäftigung und gehen auch bei einer Arbeitnehmer:innen-Kündigung nicht verloren. Die Ansprüche können zu einem anderen Arbeitgeber mitgenommen werden, sie verfallen also nicht. 2008 wurden auch selbstständig Erwerbstätige, freie Dienstnehmer:innen sowie Freiberufler:innen und Land- und Forstwirt:innen in die Abfertigung Neu miteinbezogen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinderbetreuungszeiten, Mutterschutzzeiten, Krankenstand, Pflegekarenz, Sterbebegleitung sowie Zivil- oder Präsenzdienstzeiten mitberücksichtigt werden. Auch Lehrlinge sind anspruchsberechtigt.
Sicheres Regelwerk
Betriebliche Vorsorgekassen sind Kreditinstitute, die nach dem BWG (Bankwesengesetz) die Beiträge ihrer Kund:innen verwalten und veranlagen. Ihre Geschäftstätigkeit wird von der FMA (Finanzmarktaufsicht) beaufsichtigt und durch das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) geregelt. Im Aufsichtsrat sind neben vier Kapitalvertreter:innen auch zwei von der Gewerkschaft nominierte Arbeitnehmervertreter:innen sowie ein Betriebsrat/eine Betriebsrätin tätig. Die partizipative Ausrichtung der fair-finance Vorsorgekasse sieht überdies vor, ein Mandat auf Vorschlag des Kundenbeirats der Interessensvertretung ihrer Kund:innen zu widmen. Für Betriebliche Vorsorgekassen besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Erfüllung einer hundertprozentigen Brutto-Kapitalgarantie, das heißt, der Auszahlungsbetrag muss zumindest der Summe aller einbezahlten Beiträge entsprechen. Diese Kapitalgarantie in Verbindung mit dem Umstand, dass es keine Mindestliegedauer für die treuhändig verwalteten Gelder gibt, führt zu einer einheitlich konservativen Kapitalanlage. Die fair-finance Vorsorgekasse trachtet danach, den regulatorischen Rahmen bestmöglich für Impact Investments zu nutzen, um möglichst direkt, wirkungsvoll und damit sinnstiftend zu veranlagen. Auch bietet die fair-finance Vorsorgekasse als einzige Anbieterin einen garantierten Mindestzinssatz an, der 2023 unverändert bei 0,5 Prozent liegt.
Ein Ausblick
Mit einer kontrollierten Öffnung des BMSVG für ökologische und nachhaltige Investitionen und der Nutzung des Mitarbeitervorsorgekassenwesens, um zusätzliche Beiträge über die verpflichtenden 1,53 Prozent der Bruttobezüge hinaus zu ermöglichen, könnte sukzessive ein Teil des Gehalts der sogenannten Anwartschaftsberechtigten in eine „grüne Zusatzpension“ fließen. Zweckgewidmet und ohne vorzeitige Entnahmemöglichkeit. Um eine akzeptable Nettoersatzrate zu erhalten.
Abfertigung
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erhält man eine einmalige Geldzahlung, die sogenannte Abfertigung.
Derzeit stehen zwei Varianten zur Verfügung:
✱ Abfertigung Neu:
ist im BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) geregelt. Gilt für nach dem 31.12.2002 abgeschlossene Arbeitsverhältnisse.
✱ Abfertigung Alt:
ist im Angestelltengesetz (§23 AngG) geregelt. Gilt für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begründet wurden.
✱ Umstieg von Abfertigung Alt auf Abfertigung Neu:
In Absprache mit dem Arbeitgeber kann ein Übertritt mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

Details dazu erfahren Sie in unseren neuen Informationsvideos unter www.fair-finance.at